Wann darf ich meinen Rasen mähen?
Gerade berufstätige Gartenbesitzer stehen häufig vor dem Problem, nur abends und am Wochenende ihren Rasen mähen zu können. Von 1992 bis 2002 regelte die Rasenmäherlärm-Verordnung bundeseinheitlich die Zeiten, zu welchen der Betrieb eines Rasenmähers erlaubt war. Im Jahr 2002 wurde diese von der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung abgelöst. Sie umfasst mehr Geräteklassen und unterscheidet außerdem zwischen Wohn- und Industriegebieten.Samstag gilt als Werktag
In normalen Wohngebieten darf man seinen Rasen lediglich Werktags mähen, also von Montag bis Samstag. Sonntags und an Feiertagen darf der Rasenmäher gar nicht verwendet werden. Ausnahmen sind hier lediglich sehr leise Spindelmäher, Elektrorasenmäher und Mähroboter, sofern dadurch keine anderen Personen gestört werden.Zeiten, in denen gemäht werden darf
Stand Mai 2015 sind die Zeiten zum Rasenmähen folgendermaßen geregelt: Montag bis Samstag dürfen Sie Ihren Rasen von 7 bis 20 Uhr mähen. Bei besonders lautstarken Geräten gelten allerdings einige Einschränkungenbzw. Ruhezeiten, die eingehalten werden müssen. Folgende Geräteklassen sind davon betroffen:- Rasentrimmer und Rasenkantenschneider
- Vertikutierer
- Freischneider
- elektrische Heckenscheren
- Laubsauger und Laubbläser
- Motorkettensägen
- Motorhacken mit Verbrennungsmotor
- Motorhäcksler

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